Kerscher Versicherungsmakler - Ihr Versicherungsmakler in Neubiberg

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Herzlich Willkommen beim Versicherungsmaklerbüro Kerscher!

Als kleines, erfolgreiches Familienunternehmen bieten wir Ihnen über 40 Jahre Erfahrung in allen Versicherungsfragen. Als Traditions-Versicherungsmakler verstehen wir uns als unabhängiger Berater und Betreuer Ihrer Versicherungen. Bei uns sind Sie in guten Händen.

Besuchen Sie uns gerne auf dem Gutshof - ganz in der Nähe der Universität der Bundeswehr München Neubiberg (UniBw).

Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf unserer Seite.

Ihr Werner und Christoph Kerscher

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Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht

Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nichtPflegebedürftigkeit ist auch ein finanzielles Problem: Die gesetzliche Pflegeversicherung springt im Ernstfall zwar ein, wenn man aus Gesundheitsgründen irgendwann auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sie zahlt jedoch abhängig von der Pflegestufe nur bestimmte Pauschalsätze, die für eine optimale Betreuung oft nicht ausreichen. Eine gute stationäre Heimpflege kann schnell um Tausende Euro pro Monat teurer sein als die Pauschalerstattung durch die gesetzliche Pflegekasse. Wenn Rente und Rücklagen aufgebraucht sind, zahlt erst einmal das Sozialamt – die Behörden holen sich ihr Geld aber möglichst von den Kindern des Pflegebedürftigen zurück. Wer das vermeiden will, sollte das Risiko, auf kostspielige Pflegeleistungen angewiesen zu sein, privat absichern. Entweder mit einer Tagegeld- oder einer Pflegekostenversicherung. Wählt man die Tagegeldvariante, zahlt der Versicherer im Ernstfall immer einen festen Tagessatz, unabhängig von den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die Kostenversicherung zahlt dagegen einen prozentualen Anteil an allen Pflegkosten, die nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen werden. Empfehlenswert sind Tarife mit dynamischer Leistungs- und Beitragsentwicklung – so kann man sich auch gegen zukünftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen wappnen und braucht für später für einen erweiterten Schutz keine neue, möglicherweise teurere Police abschließen.

Zahnzusatzversicherung: Sorgen Sie jetzt vor!

Wer Zahnersatz braucht, muss als Kassenpatient tief in die Tasche greifen. Nur rund 50 Prozent der Kosten für die billigste Versorgung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Den kompletten Rest zahlt man als Versicherter selbst. Moderner Zahnersatz ist für viele deshalb kaum noch bezahlbar. Wer hochwertige Versorgung ohne Kostenrisiko will, schließt rechtzeitig eine private Zahnzusatzversicherung ab.

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherer unterscheiden sich deutlich im Preis und in den Leistungen. Experten empfehlen Tarife, die einen möglichst hohen prozentualen Zuschuss zum Rechnungsbetrag zahlen. Die Leistung des privaten Zahnzusatzversicherers sollte nicht an eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse gebunden sein. In der Regel gilt eine Wartezeit von einigen Monaten, bis man seine private Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen kann. Die Wartedauer für Zahnbehandlungen sollte nicht länger sein als drei Monate, für Zahnersatz nicht länger als 12 Monate. Je nach Tarif zahlt der Zahnzusatzversicherer ausdrücklich auch für Knochenaufbau bei Implantaten, professionelle Zahnreinigung, teure Zahnklammern, hochwertige Inlays und mehr.

Experten-Tipp: Schließen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung schon in jungen Jahren ab, die Prämien sind dann deutlich günstiger. Weil Ihr Gebiss noch in gutem Zustand ist, vermeiden Sie gleichzeitig Leistungsausschlüsse wegen bestehender Vorschäden. In der Regel verlangt der Versicherer vor Vertragsabschluss einen aktuellen Zahnbefund. Es lohnt nicht, bestehende Zahnschäden zu verschweigen, denn im Ernstfall kann der Zahnzusatzversicherer auch später noch nachprüfen und die Erstattung verweigern.


Berufsunfähigkeitsschutz richtig gestalten

Berufsunfähigkeitsschutz richtig gestaltenWer bei schwerer Krankheit oder Unfall nicht von mageren staatlichen Sozialleistungen abhängig werden will, braucht heute einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz. Schließt man eine Berufsunfähigkeitspolice schon in jungen Jahren ab, sichert man sich günstige Beiträge und verhindert Leistungsausschlüsse für bestehende Vorerkrankungen oder sogar eine gänzliche Ablehnung durch den Versicherer. Wer einen Berufsunfähigkeitsschutz braucht, sollte die Angebote in Ruhe vergleichen. Dabei sollte er nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem auch die Vertragsbedingungen im Auge haben. Besonders wichtig: Der Verzicht des Versicherers auf die Möglichkeit der „abstrakten Verweisung“. Sonst hat der Versicherte im Ernstfall keine Ansprüche, wenn er zwar seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch in irgend einer anderen Tätigkeit einsetzbar ist, notfalls sogar als Pförtner oder Gartenpfleger. Außerdem: Statt einem Vertragsausschluss für bestehende Erkrankungen besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer vereinbaren, dass der Mehrbeitrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt. Der Beruf des Versicherten sollte auch während eines späteren Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben, denn als Hausfrau bzw. –mann ist man nur beschränkt geschützt. Der Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn viele werden erst ab 55 berufsunfähig. Auch die vereinbarte Rente sollte nicht zu knapp bemessen sein – Faustregel: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes problemlos an gestiegene finanzielle Bedürfnisse anpassen lässt. Besonders wichtig: Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag immer wahrheitsgemäß beantworten - bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

 
 
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